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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Bezeichnung "Stadtwerke" nur bei Kommunal-Betrieben

Der BGH (Urt. v. 13.06.2012 - Az.: I ZR 228/19) hat entschieden, dass ein Unternehmen die Bezeichnung "Stadtwerk" nur dann in seinem Firmennamen tragen darf, wenn es mehrheitlich in kommunaler Hand liegt.

Der offizielle Leitsatz lautet:

"Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird regelmäßig annehmen, dass ein Unternehmen, in dessen Firma der Bestandteil "Stadtwerke" enthalten ist, zumindest mehrheitlich in kommunaler Hand ist, sofern dem entgegenstehende Hinweise in der Unternehmensbezeichnung fehlen.

Als aufklärende Hinweise reichen in diesem Zusammenhang Bestandteile der geschäftlichen Bezeichnung des Unternehmens nicht aus, die der Verkehr als Phantasiebezeichnungen auffasst und denen er keinen Hinweis auf einen weiteren Gesellschafter entnimmt."

Damit ist eine zwischen den Instanzgerichten sehr umstrittene Frage nunmehr höchstrichterlich entschieden.

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