Wir hatten vor kurzem über die angedachte (erneute) Gesetzesreform der Telefonwerbung <link record:tt_news:6453>berichtet. Der Bundesrat hatte einen Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingebracht.
Angedacht waren mehrere Reform-Punkte:
- telefonisch geschlossene Verträge müssen vom Verbraucher bestätigt werden (sog. große Bestätigungslösung)
- Einwilligung in Werbeanrufe ausnahmslos nur noch schriftlich
- besondere Pflichten bei Inkasso-Dienstleistungen aus Fernabsatzverträgen
Zur Kritik an der großen Bestätigungslösung vgl. das CallCenter-Profi-Interview von RA Dr. Bahr <link http: www.callcenterprofi.de _blank external-link-new-window>"Verbraucherschutz läuft Amok".
Die Bundesregierung hat nun erklärt, das aktuelle Gesetzesvorgaben nicht aufzugreifen. Stattdessen verwies das Kabinett auf die komplizierte Rechtslage und dass es weiteren rechtlichen Prüfungsbedarf gebe.
Die NRW-Verbraucherministerin kritisiert diese Entscheidung in einer <link http: www.umwelt.nrw.de ministerium presse presse_aktuell presse110707.php _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung.