Der EuGH <link http: curia.europa.eu juris document _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.10.2012 - Az.: C-614/10) hat entschieden, dass die Datenschutzaufsicht österreichischer Behörden nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Der EuGH <link http: www.datenschutz.eu urteile deutsche-datenschutzkontrolle-verstoesst-gegen-eu-recht-c-518-07-europaeischer_gerichtshof--20100309.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.03.2010 - Az.: C-518/07) hatte bereits 2010 geurteilt, dass die Ausgestaltung der deutschen Datenschutzbehörden nicht EU-konform ist. Siehe dazu unseren Law-Vodcast <link http: www.law-vodcast.de deutsche-datenschutzkontrolle-verletzt-europaisches-recht _blank external-link-new-window>"Deutsche Datenschutzkontrolle verletzt Europäisches Recht".
Inhaltlich ging es bei beiden Verfahren um die Frage, ob die nationalen Aufsichtsbehörden ausreichend unabhängig sind, um ihre Rechte wahrnehmen zu gründen. Dies hat der EuGH nun auch für die österreichische Ausgestaltung verneint.
Die Datenaufsichtsbehörden müssten vielmehr "in völliger Unabhängigkeit" agieren können, so die Richter. Die Kontrollstellen müssten jedem äußeren Einfluss, sei er unmittelbar oder mittelbar, entzogen sein.