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Kategorie: Onlinerecht

Düsseldorfer Kreis: Datenschutzgerechte Smartphone-Nutzung ermöglichen

Der Düsseldorfer Kreis, eine informelle Vereinigung der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, hat vor kurzem einen Beschluss <link http: www.bfdi.bund.de shareddocs publikationen entschliessungssammlung duesseldorferkreis _blank external-link-new-window>(PDF) in puncto Datenschutz und Smartphone-Nutzung getroffen:

"Im Gegensatz zu herkömmlichen PCs bieten Smartphones den Nutzern jedoch nur rudimentäre Möglichkeiten, die Preisgabe personenbezogener Daten zu kontrollieren oder zu vermeiden; gängige Funktionen des Selbstdatenschutzes können nicht genutzt werden. Häufig werden personenbezogene Daten ohne Wissen der Nutzer an die Anbieter von Diensten übermittelt."

Daher fordert die Vereinigung:

"1. Transparenz bezüglich der Preisgabe personenbezogener Daten:
Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, diese Übermittlungen nachzuvollziehen. Sie müssen auch über den jeweiligen Zweck der Datennutzungen unterrichtet werden.

2. Steuerungsmöglichkeiten der Nutzer für die Preisgabe personenbezogener
Daten:

Den Nutzern müssen Möglichkeiten an die Hand gegeben werden,
mit denen aus der Nutzungssituation heraus gesteuert werden kann, ob und
welche Daten einer Applikation zugänglich gemacht werden und an wen sie
übermittelt werden.

3. Einflussmöglichkeiten auf das Löschen von Spuren bei der Internet-Nutzung:
Im Gegensatz zu der für herkömmliche PCs bestehenden Situation fehlt es im Smartphonebereich weitgehend an Möglichkeiten, Datenspuren, die bei der Internet-Nutzung auf dem Gerät entstehen, zu vermeiden,

4. Anonyme und pseudonyme Nutzungsmöglichkeiten:
Generell sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Smartphones sie vermittelten Dienste anonym oder pseudonym zu nutzen.

(aus: <link http: www.bfdi.bund.de shareddocs publikationen entschliessungssammlung duesseldorferkreis _blank>Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 05.05.2011)"

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