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Kategorie: Onlinerecht

OVG Lüneburg: E-Mail-Verkehr darf wegen Pornos auf Dienst-PC beschlagnahmt werden

Der Dienstherr eines Beamten darf notfalls auch die privaten E-Mails seines Mitarbeiters beschlagnahmen und durchsuchen, wenn dieser auf dem Dienst-PC pornografische Schriften abgespeichert hat, so das OVG Lüneburg <link http: www.online-und-recht.de urteile dienstherr-darf-wegen-pornos-pc-beschlagnahmen-und-durchsuchen-20-zd-2-09-oberverwaltungsgericht-lueneburg-20090428.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 28.04.2009 - Az.: 20 ZD 2/09).

Der Beamte wehrte sich mittels einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme und Durchsuchung seiner E-Mail-Korrespondenz und seiner privaten Dateien auf dem dienstlichen Computer.

Zu Unrecht wie die Lüneburger Richter entschieden.

Nachdem der Beamte eingestanden habe, mehrfach verbotene Inhalte auf dem dienstlichen PC heruntergeladen zu haben, habe der Dienstherr ein berechtigtes Interesse zu überprüfen, ob nicht noch weitere rechtswidrige Werke auf dem Computer  gespeichert seien.

Es sei daher verhältnismäßig, wenn der Dienstherr die Durchsuchung und Beschlagnahme der privaten Dateien veranlasst habe. Denn nur so könne sichergestellt werden, dass keine weiteren Straftaten geschähen. 

 

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