Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Frankfurt: Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses für E-Mails am Arbeitsplatz

Das VG Frankfurt a.M. (Urt. v. 11.11.2008 - Az.: 1 K 628/08.F) hat entschieden, dass E-Mails am Arbeitsplatz nur begrenzt dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte wegen des Verdachts des strafbaren Insiderhandels und wollte dabei auch auf die E-Mails von bestimmten Mitarbeitern eines Unternehmens zugreifen.

Das Unternehmen weigerte sich jedoch zur Übermittlung der E-Mails, weil es befürchtete, sich wegen der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar zu machen (§ 206 StGB). Da es seinen Mitarbeitern auch die private Mail-Nutzung gestattet habe, enthielten die Accounts nämlich nicht nur geschäftliche, sondern auch private Nachrichten.

Die Frankfurter Richter haben der BaFin Recht gegeben.

Nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. 02.03.2006 - Az.: 2 BvR 2099/04) schütze das Fernmeldegeheimnis die Nachricht nur während des eigentlichen Übertragsvorgangs der Kommunikation, so das Verwaltungsgericht. E-Mails, die nach Abschluss des Übertragungsvortrags noch anderweitig zur Verfügung stünden, seien davon dagegen nicht mehr umfasst.

Bedeutet im Klartext: Solange die E-Mail noch auf dem zentralen E-Mail-Server eines Unternehmens liegt, ist nach Meinung des Frankfurter Gerichts die Kommunikation noch nicht abgeschlossen, so dass das Fernmeldegeheimnis greift. Sobald aber der Mitarbeiter die E-Mail empfängt und lokal bei sich an seinem Arbeitsplatz speichert, hört der Schutz des Art. 10 GG auf.

Rechts-News durch­suchen

17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Wer Strafurteile gegen Geld online zugänglich macht, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen, um die DSGVO zu umgehen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen