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BFH: Für DSGVO-Schadensersatzansprüche gegen Finanzbehörden ist der Finanzrechtsweg gegeben

Der BFH hat entschieden, dass für die Geltendmachung von DSGVO-Schadensersatzansprüchen gegenüber Finanzbehörden der Finanzrechtsweg gegeben ist (BFH, Beschl. v. 28.06.2022 - Az.: II B 92/21).

Der amtliche Leitsatz des Gerichts lautet:

"Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben."

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