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Kategorie: Onlinerecht

AG Dresden: Funkzellenabfrage im Februar 2011 rechtmäßig

Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 23.05.2012 Anordnungen der Funkzellenabfragen zum 19.02.2011 und ihren Vollzug für rechtmäßig erklärt.

Acht Betroffene hatten Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der anordnenden Beschlüsse und ihrer Umsetzung gestellt. Diese Anträge wurden nunmehr vom Amtsgericht Dresden zurückgewiesen.

Zur Begründung führt das Amtsgericht aus, dass ein hinreichender Tatverdacht bestand. Die begangenen Straftaten (Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung) konnten ohne die Funkzellenabfragen nicht oder kaum aufgeklärt werden. Es handelt sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung. Die Beschlüsse waren erforderlich, geboten und angemessen. Sie waren der mildeste Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte in einem von ihr geführten Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgrund begangener Straftaten während des Demonstrationsgeschehens am 19.02.2011 in Dresden sogenannte Funkzellenabfragen beantragt.

Das Amtsgericht Dresden hatte die Beschlüsse am 25.02.2011 erlassen.

Quelle: Pressemitteilung der StA Dresden v. 25.05.2012

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