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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Geldentschädigung-Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht vererblich

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten die Klage bei Gericht eingereicht wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile anspruch-auf-geldentschaedigung-wegen-persoenlichkeitsrechtsverletzung-ist-grundsaetzlich-nicht-vererblich-bundesgerichtshof-20170523 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 23.05.2017 - VI ZR 261/16).

Die Klägerin machte Schadensersatz-Ansprüche wegen falscher Internet-Berichte gegen die Beklagte geltend. Ursprünglicher Kläger war der Ehemann, der auch Gegenstand der Berichterstattung war. Dieser war jedoch im Laufe des Gerichtsverfahrens verstorben. Die Klägerin führte als Erbin das Begehren weiter.

Die BGH-Richter entschieden, dass der Ehefrau keine Ansprüche zustünden.

Denn Ansprüche auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen seien grundsätzlich nicht vererblich. Dies gelte selbst dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Klage bereits rechtshängig sei.

Als Grund für diese Wertung führen die Robenträger an, dass bei solchen Klagen regelmäßig der persönliche Genugtuungsgedanke im Vordergrund stünde. Sterbe der Anspruchsteller, verliere diese bezweckte Genugtuung an Bedeutung. Daraus ergebe sich die grundsätzliche Unvererblichkeit solcher Ansprüche.

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