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Kategorie: Presserecht

OLG Jena: Geldentschädigungsanspruch nur bei schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung

Auch wenn in einem Zeitungsbericht zu Unrecht über die fachliche Qualifikation einer Ärztin spekuliert wird, ist dies noch keine solch schwerwiegende Rechtsverletzung, die eine Geldentschädigung begründet <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-geldentschaedigung-bei-verletzung-der-beruflichen-ehre-7-u-95-09-oberlandesgericht-jena-20100217.html _blank external-link-new-window>(OLG Jena, Urt. v. 17.02.2010 - Az.: 7 U 95/09).

Die Klägerin war als Chefärztin tätig. Im Rahmen einer öffentlichen Diskussion zitierte die beklagte Zeitung die Aussage eines Politikers, der die fachliche Qualifikation der Medizinerin kommentierte. In dem Artikel stand unter anderem:

"…nach eigenen Angaben ist sie ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chrirurgie…".

Die Klägerin sah hierin eine so schwere Beleidigung, dass sie von der Beklagten eine Geldentschädigung verlangte.

Diese Ansicht teilte das OLG Jena nicht.

Zwar seien die Äußerungen ehrverletzend, griffen jedoch nicht so stark in die klägerischen Rechte ein, die einen Schadensersatz rechtfertigen könnten.

Denn die Äußerungen beträfen überwiegend die berufliche Sphäre der Klägerin und weniger ihren Privatbereich.

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