Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Trier: Impressums-Anforderungen bei YouTube-Präsenz

Das LG Trier hat sich zur Frage geäußert, welche Anforderungen an ein Impressum auf YouTube zu stellen sind <link http: www.online-und-recht.de urteile anforderungen-an-impressum-auf-youtube-landgericht-trier-20170721 _blank external-link-new-window>(LG Trier, Urt. v. 21.07.2017 - Az.: 11 O 258/16).

Der Beklagte betrieb eine kommerzielle YouTube-Seite. Dort war eine Homepage als Impressum angegeben. Auf der genannten Homepage war wiederum im Impressum eine Anbieterkennzeichnung verlinkt.

Das Gericht hatte nun die Frage zu beantworten, ob eine solche Ausgestaltung den impressumsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Die Robenträger bejahten diese Frage und wiesen die ausgesprochene Abmahnung als unbegründet zurück.

Eine solche zweifache Verlinkung sei ausreichend, da hierdurch eine leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Kennzeichnung gegeben sei, so das LG Trier. Es genüge, wenn eine Webseite verlinkt sei, die wiederum deutlich einen Impressum-Link anbiete.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das Gericht stützt sich bei seiner Ansicht auf eine ältere Entscheidung des BGH <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.07.2006 - Az.: I ZR 228/03), ignoriert dabei aber wichtige Unterschiede.

In dem damaligen BGH-Urteil ging es nur um eine einzige Webseite und die dort getroffene Ausgestaltung. Der vorliegende Fall hingegen betraf unterschiedliche Online-Präsenzen: YouTube-Präsenz --> Homepage mit verlinktem Impressum.

Neu ist dabei, dass auf der YouTube-Webseite sich nicht ein direkter Link zum Impressum befand, sondern ganz allgemein auf die Webseite verlinkt wurde. Hierzu äußert sich das LG Trier mit keiner Silbe. Es spricht vieles dafür, dass das Gericht diesen Umstand einfach übersehen bzw. ignoriert hat. Insofern ist die Entscheidung mit Vorsicht zu genießen.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen