Der Internet-Pranger der BILD-Zeitung ist rechtswidrig, da er durch die Veröffentlichung der Profibilder die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzt <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 17.03.2016 - Az.: 29 U 368/15).
Ende des letzten Jahres veröffentlichten die BILD-Zeitung und bild.de unter der Überschrift "BILD stellt die Facebook-Hetzer an den Pranger" umstrittene, flüchtlingsfeindliche Facebook-Postings online. Neben dem Posting wurden auch die Profilbilder und die Namen genannt.
Einer der Betroffenen ging gegen die Veröffentlichung seines Bildes vor und bekam nun vor dem OLG München Recht.
Wer ein Foto auf seinen Account bei einem Social Network hochlade, ohne von möglichen Zugriffssperren Gebrauch zu machen, willige nicht in die Weiterverbreitung des Fotos durch Dritte außerhalb des Kreises der zugriffsberechtigten Mitglieder des Netzwerks im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes ein. Daher sei die Veröffentlichung des Profilbildes rechtswidrig erfolgt.