Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Saarbrücken: Keine Verjährung trotz Kenntnis (durch Dritten)

Das OLG Saarbrücken (Urt. v. 23.10.2013 - Az.: 1 U 225/12) hat entschieden, dass auch dann keine Verjährung in einem Wettbewerbsprozess eintritt, wenn ein mittelbar beteiligter Dritter bereits Kenntnis von den Rechtsverstößen hatte.

Die Klägerin, ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, ging gegen den Beklagten wegen unerlaubter Telefonanrufe vor.

Der Beklagte berief sich auf Verjährung. Die Klägerin wisse zwar erst seit kurzem von den Wettbewerbsverletzungen. Jedoch sei ihr die Kenntnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) zuzurechnen. Da die IHK bereits seit längerem Bescheid wisse und die Klägerin später über den Vorgang informiert habe, handle es sich um "abgeleitetes" Recht, dessen Ansprüche nach Ablauf von sechs Monaten verjährt seien.

Das OLG Saarbrücken hat eine solche Wissenszurechnung abgelehnt und keine Verjährung angenommen. Eine Zurechnung erfolge nur dann, wenn es sich bei der IHK um einen Wissensvertreter der Klägerin handle. Wissensvertreter sei allerdings nur, wer im Rahmen der betrieblichen Organisation in einen Aufgabenkreis eingebunden ist. Dies sei hier nicht der Fall. Vielmehr handle es sich bei der Klägerin und der IHK um zwei rechtlich selbständige Organisationen.

Auch mache die Klägerin einen eigenen Unterlassungsanspruch geltend und nicht einen "abgetretenen". Das Gesetz berechtige sie ausdrücklich dazu, die Wettbewerbsverstöße in eigenem Namen zu verfolgen.

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen