Die Big Brother Awards 2003 wurden verliehen. Der Preis wurde ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern. Er soll missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen aufzeigen. Seit 1998 wird er in verschiedenen Ländern und seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen.
Dieses Jahr erhielt die T-Online AG in der Kategorie "Kommunikation" den Award, da das Unternehmen bei Flatrate-Kunden die IPs speichert: http://www.big-brother-award.de/2003/.comm/. Vgl. dazu auch RA Dr. Bahr: Rechts-FAQ Neue Medien - Datenschutz.
In der Kategorie "Regionales" erhielt der Innensenator von Berlin für seine Rechtfertigung des Einsatzes der sogenannten "stillen SMS" durch die Berliner Polizei die "Auszeichnung": http://www.big-brother-award.de/2003/.local/. Vgl. dazu auch die Kanzlei-Infos v. 30.07.2003, v. 23.06.2003 und v. 07.04.2003.
Die weiteren "Preisträger" gibt es unter http://www.bigbrotherawards.de/2003.