Die Umsetzungsfrist für die Europäische Datenschutz-RiL ("Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation")(PDF, 190 KB) ist seit dem 01.11.2003 abgelaufen.
Weitere Hintergrund-Informationen zu den Bestimmungen können hier abgerufen werden.
Für das deutsche Recht ist vor allem Art. 13 der RiL wichtig. Denn hier werden bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Spam-Rechtslage gemacht. Vgl. dazu den Aufsatz von RA Dr. Bahr: Änderung der SPAM-Rechtslage durch Reform des Wettbewerbsrechts?
Inzwischen gibt es den 1. Entwurf einer nationalen Umsetzung in das deutsche Wettbewerbsrecht. Vgl. dazu die RA Dr. Bahr: Das neue Wettbewerbsrecht.