Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

Das LG Köln (Urt. v. 29.11.2007 - Az. 28 O 102/07) hat entschieden, dass dem Autor eines Buches ein Schadensersatzanspruch in doppelter Höhe zusteht, wenn er nicht als Autor genannt wird.

"Dies stellt eine schwerwiegende und nachhaltige Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Klägers dar (...). Gem. § 13 S. 1 UrhG hat der Urheber das Recht auf Anerkennung einer Urheberschaft an dem Werk. (...) Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (...)

Aus § 97 Abs. 2 UrhG wird eine billige Entschädigung geschuldet, die fühlbar sein muss. Die Höhe der Entschädigung ist (...) zu schätzen, wobei es entscheidend auf die Bedeutung und die Tragweite des Eingriffs ankommt. (...)

Bei Verletzung des Urhebernennungsrechts eines Lichtbildners entspricht es der Verkehrsüblichkeit, dem Berechtigten im Fall eines unterlassenen Bildquellennachweises bei der Verwertung einen Zuschlag von 100% auf das Grundhonorar zuzubilligen (...) Die Kammer sieht keinen Anlass von diesen Grundsätzen für den vorliegenden Bereich abzuweichen."

Rechts-News durch­suchen

01. Juni 2026
TikTok gestaltet sein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nicht benutzerfreundlich im Sinne des DSA.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Eigentümer darf Online-Innenfotos eines Maklers ohne Zustimmung verbieten.
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Ein Teleshopping-Sender hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Public-Value-Liste, weil sein Programm die gesetzlichen Vielfaltkriterien nicht…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen