Die Bundesregierung hat einen weiteren, neuen Gesetzesentwurf zur Reform im Datenschutzrecht vorgelegt (Download des Entwurf hier). Erst vor kurzem gab es einen Referenten-Entwurf, vgl. die Kanzlei-Infos v. 23.10.2008.
Es gibt zwei wichtige Änderungen:
1. Der besondere Kündigungsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wurde ersatzlos gestrichen.
2. Es werden keine konkreten Daten mehr für das Inkrafttreten und den Zeitraum der Übergangsvorschriften genannt.
RA Dr. Bahr hat seinen Aufsatz "Gesetzliche Reformbestrebungen im gewerblichen Adresshandel - Teil 2" entsprechend überarbeitet und aktualisiert. Der Artikel fasst die angedachten Neuerungen (u.a. Wegfall des Listenprivilegs, Kopplungsverbot, Erhöhung des Bußgeldrahmens) überblicksartig zusammen und zeigt die sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen auf.