RA Dr. Bahr hält am 2. März 2009 in Frankfurt a.M. exklusiv ein Tages-Seminar zum Thema "Recht des Adresshandels"
Ein Themenauszug:
Praktisches Rechtswissen: Erhebung, Verarbeitung und Weiterverkauf uon Daten
■ Erhebung direkt beim Kunden
■ Erhebung aus sonstigen Quellen
■ Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG
■ Datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Haftung
■ Reichweite der Verarbeitung: Zu eigenen, zu fremden Zwecken
■ Zwingende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
■ Einordnung des Adressen-Vertrages und Konsequenzen
■ Rechte und Pflichten der Vertrags-Parteien
■ Rechtsfolgen bei Mängeln und Fehlern
■ Vertragswidrige Nutzung der gelieferten Adressen
■ Prozessuale Besonderheiten
Reformen des Datenschutzrechts: Konsequenzen für den Gewerblichen Adresshandel
■ Wegfall des Listenprivilegs?
■ Praktische Konsequenzen und Gegenvorschlag des DDV/BVH
■ Verschärfungen der Anforderungen an datenschutzrechtliche Einwilligung
■ Koppelungsverbot bei marktbeherrschenden Unternehmen
■ Kündigungsschutz für betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
■ Einführung neuer datenschutzrechtlicher Informationspflichten
■ Einführung eines unverbindlichen Datenschutzaudits
■ Erhöhung des Bußgeldrahmens
■ Ausweitung des Auskunftsanspruchs
■ Altbestände und Übergangsvorschriften
Reformen des Datenschutzrechts: Auswirkungen auf Scoring-Systeme
■ Beschränkung der Angaben zur Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit
■ Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten/Straftaten bei Auftragsdatenverwaltung
■ Umgang mit der Opt-In-Pflicht
■ Besondere Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Call-Center
Reformen des Datenschutzrechts: Werbung per Telekommunikation
■ Beschränkung der Angaben zur Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit
■ Verbot der Rufnummernunterdrückung
■ Erweiterung der fernabsatzrechtlichen Bestimmungen
■ Keine mündlichen Verträge mehr?
■ Datenauskünfte bei Mobilfunk-Nummern: Einführung eines Opt-In?
Richtiges Unternehmer-Verhalten bei Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
■ Rechtliche und praktische Konsequenzen bei Datenschutzverletzungen
■ Richtiges Verhalten bei Datenschutzverletzungen
■ Rechte des betroffenen Unternehmens
– Schweigerecht des Unternehmers
– Abwehrrechte gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
Eine ausführliche Informations-Broschüre gibt es hier als PDF zum Download.