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Bundesrat lehnt Entschädigungsregelungen für TK-Überwachung ab

Die Länder wehren sich gegen die Höhe der geplanten Entschädigungen für die Telekommunikationsüberwachung und Datenauskünfte. Der Bundesrat hat deshalb in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss zu der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Telekommunikationsentschädigung angerufen.

Hierüber möchte er vor allem erreichen, dass ein Großteil der vorgesehenen Pauschalen gekürzt wird. Zur Begründung erklären die Länder, dass die Telekommunikationsunternehmen ohnehin rechtlich verpflichtet seien, die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen.

Die Höhe der Entschädigung könne sich deshalb nicht nach den marktüblichen Preisen richten. Sie wenden sich unter anderem gegen den Zuschlag außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Auch andere Sachverständigengruppen würden häufig zu unüblichen Zeiten herangezogen und erhielten keine zusätzlichen Entschädigungen. Es sei daher systemwidrig, die Telekommunikationsbranche zu bevorzugen.

Außerdem fordert der Bundesrat eine sachgerechtere Erstattung der Leitungskosten. So solle nur dann ein voller Monat in Rechnung gestellt werden, wenn die Leitung mehr als 15 Tage genutzt wird. Dies entspreche der sonst üblichen Abrechnungspraxis. Auch Sachverständige erhielten erst den vollen Stundenlohn, wenn sie von einer Stunde mehr als 30 Minuten für eine bestimmte Leistung gebraucht hätten.

Darüber hinaus muss nach Ansicht der Länder ein Abschlag bei einer Auskunft über die Struktur von Funkzellen möglich sein. Ebenso wie die übrigen ermäßigten Leistungen werde auch diese Entschädigungszahlung auf der Grundlage der tatsächlichen Personalkosten kalkuliert.

Mit der Neuregelung der Telekommunikationsentschädigung reagiert der Deutsche Bundestag auf Beschwerden der Telekommunikationsbranche, dass die derzeitigen Entschädigungen nicht angemessen seien. Die Kritik war laut geworden, nachdem der Bundestag Ende 2007 die Telekommunikationsüberwachung neu geregelt und die so genannte Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten eingeführt hatte.

Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung

(TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG): Drucksache 17/09 (Beschluss)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates v. 13.02.2009

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