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Kategorie: Allgemein

Aufsatz von RA Dr. Bahr zur Bundesrats-Stellungnahme im Datenschutzrecht

Am letzten Freitag, den 13.02.2009, hat der Bundesrat (BR) ausführlich Stellung genommen zur angedachten Reform des Datenschutzrechts (insb. in puncto gewerblicher Adresshandel).

RA Dr. Bahr stellt die wichtigsten Punkte dieser BR-Stellungnahme in einem ausführlichen Artikel "Gesetzliche Reformbestrebungen im gewerblichen Adresshandel - Teil 2" vor und stellt sie den bisherigen, vom Bundestag angedachten Reformbestimmungen gegenüber.

In aller Kürze die wichtigsten Punkte als Stichworte:

- der BR stimmt der Streichung des Listenprivilegs uneingeschränkt zu

- nach dem Willen des BR sollen zukünftig nur noch schriftliche oder elektronische Einwilligungen möglich sein

- Kopplungsverbot soll auf alle Unternehmen ausgeweitet werden

- Ausweitung der Informationspflichten bei "Datenschutz-Pannen"

- grundlegende Ablehnung des angedachten Datenschutzauditgesetzes

- Erweiterung des Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände

- Verschärfung der Datenauftragsverwaltung (§ 11 BDSG)

- Verbraucherverbände sollen eigenes Klagerecht bekommen

- Begrenzung der Übergangsfrist auf 1 Jahr


Der Bundesrat hat dem Gesetzesvorhaben nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungausschuss angerufen. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.

Am 2. März 2009 gibt es exklusiv ein Tages-Seminar mit RA Dr. Bahr zum Thema "Recht des Adresshandels", in dem auch ausführlich die aktuellen Gesetzesvorhaben besprochen werden.

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