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OLG Hamburg: Keine Mitstörerhaftung für Rechtsverletzungen bei bloßer Domain-Inhaberschaft

Das OLG Hamburg (Urt. v. 05.08.2008 - Az.: 7 U 29/08) hat entschieden, dass ein Unternehmen, das seine Domain an einen Dritten überlässt, nicht als Mitstörer für die Rechtsverletzungen auf dieser Internet haftet, wenn es nach Kenntnis die rechtswidrigen Inhalte sofort beseitigt.

Die Hanseatischen Richter entschieden, dass kein Fall der Mitstörerhaftung vorliege, da andernfalls unzumutbare Anforderungen an den Domaininhaber gestellt würden.

Zwar erbringe er einen wesentlichen Beitrag zur Nutzung der Internetseite. Auch sei er darüber hinaus für Besucher der Online-Präsenz als Inhaber erkennbar und mache damit deutlich, dass er auf den Inhalt Einfluss nehmen könne.

Jedoch dürfe seine Verantwortung, so die Juristen, nicht über Gebühr erweitert werden. Der Domaininhaber sei daher nur verpflichtet, umgehend nach Kenntnis der Rechtsverletzung aktiv zu werden und diese zu beseitigen. Weitergehende Pflichten träfen ihn nicht.

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