Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG München: Keine urheberrechtliche Beweiserleichterung für Online-Stadtpläne

Das LG München (Urt. v. 14.01.2009 - Az.: 21 S 4032/08) hat entschieden, dass für ins Internet gestellte Werke nicht die urheberrechtliche Beweiserleichterung gilt.

Im vorliegenden Fall ging es um die bekannten Online-Stadtpläne-Fälle.

Grundsätzlich habe der Urheber das Privileg, dass für ihn die Rechteinhaberschaft spreche, solange bis das Gegenteil bewiesen sei, so die Münchener Richter. Diese Vermutung gelte jedoch nicht für ins Internet gestellte Werke, da es am Tatbestandsmerkmal der hinreichenden Verkörperung iSd. § 10 UrhG fehle. Die Vorschrift gelte somit nur für den Offline-Bereich, da Internet-Seiten jederzeit und unproblematisch veränderbar seien.

Im vorliegenden Fall führte dies zum Ergebnis, dass der Kläger die Urheberrschaft nicht nachweisen konnte und somit vor Gericht Schiffbruch erlitt.

Das LG Frankfurt a.M. ist hingegen anderer Ansicht und hat erst vor kurzem entschieden (Urt. v. 20.02.2008 - Az.: 2-6 O 247/07), dass die in § 10 UrhG niedergelegte Vermutung für die Urheberrschaft eines Werkes grundsätzlich auch für Online-Veröffentlichungen gilt.

Rechts-News durch­suchen

24. Juli 2026
Wer Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, muss seine Steuererklärung zwingend elektronisch einreichen und kann nicht die Papierform nutzen.…
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen