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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Private Daten, die einem überlassen wurde, dürfen nicht ungefragt einem Dritten gezeigt werden

Private Daten, die eine Privatperson der anderen überlässt, dürfen nicht ungefragt einem Dritten gezeigt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 20.02.2017 - Az.: 5 O 400/16).

Die Parteien waren befreundet. Der Beklagte lieh der Klägerin ca. 3.000,- EUR als Darlehen. Diesen Betrag zahlte die Klägerin in Raten zurück. Als es mit der Rückzahlung des Geldes zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kam, übersandte die Beklagte als Nachweis einen Screenshot ihres Bankkontos.

Der Beklagte schickte diesen Bildschirmausdruck dem Geschäftspartner der Klägerin mit den Worten:

"Kontostand deiner Teilhaberin (...) die ist pleite. Bei mir hat sie auch noch 31 € Schulden.
Nur zur Info
Bei uns hat es richtig geknallt"

Die Klägerin unterhielt mit dem Geschäftspartner ein gemeinsames Friseurgeschäft.

Das LG Düsseldorf verurteilte den Beklagten zur Unterlassung, da die Weiterleitung des Screenshots gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen habe.

Die Weiterleitung des Bankauszugs sei durch kein berechtigtes Interesse gedeckt. Der Beklagte habe die Informationen rein zur eigenen, privaten Nutzung erhalten.

Die Weitergabe an den Geschäftspartner der Klägerin sei durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt. Wenn der Beklagte um die weitere Rückzahlung des Darlehens gefürchtet habe, hätte er den Gerichtsweg beschreiten müssen. Zudem sei auch nicht erkennbar, welchen Nutzen eine solche Weiterleitung hinsichtlich der Rückzahlung habe.

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