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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: RTL-Filmaufnahmen über Zalando weiterhin verboten

Die heimlichen Videoaufnahmen, die der Fernsehsender RTL im Rahmen seiner Reportage über Zalando gemacht, sind weiterhin verboten <link http: www.online-und-recht.de urteile heimliche-rtl-filmaufnahmen-bei-zalando-bleiben-verboten-landgericht-hamburg-20140725 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 25.07.2014 - Az.: 324 O 252/14).

RTL hatte die heimlichen Aufnahmen mit dem allgemeinen Öffentlichkeitsinteresse gerechtfertigt. Der Bericht decke Misstände auf, so dass das verborgene Vorgehen gerechtfertigt gewesen sei.

Dem hat das LG Hamburg eine Absage erteilt.

Heimlich aufgenommene Videoaufnahmen könnten nur dann gerechtfertigt sein, so die Richter, wenn dadurch rechtswidrige Zustände von erheblichem Gewicht dokumentiert würden. Im vorliegenden Fall seien solche Zustände weder dargetan noch ersichtlich, so dass die Aufnahmen unerlaubt erfolgt seien.

Den in dem Fernseh-Beitrag erwähnten Todesfall habe es schon nicht auf der Toilette des Unternehmens gegeben, sondern außerhalb des Betriebsgeländes. Insofern würde hier die sachliche Verbindung zur Zalando-Firma fehlen. Auch die Tatsache, dass das Online-Unternehmen seinen Mitarbeitern kein Wasser zur Verfügung stelle, ändere an der Gesamtbewertung nichts. Denn es sei den Arbeitern nicht verboten worden, ausreichend eigene Getränke mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. 

Auch dass die Arbeitnehmer überwiegend im Stehen und Gehen tätig seien und zum Teil erhebliche Wegstrecken zurücklegen würden, lasse kein unerlaubtes Handeln erkennen. Vielmehr scheine dies die normale Natur der Tätigkeit der Angestellten bei Zalando in diesem Bereich zu sein.

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