Meldet ein Unternehmen seinen Vertragspartner unberechtigt gegenüber der SCHUFA, so macht es sich schadensersatzpflichtig (AG Halle (Saale)), Urt. v. 28.02.2013 - Az.: 93 C 3289/12).
Der Beklagte lieferte an den Kläger eine Heiztherme. Es kam zum Streit darüber, ob die Ware bestimmte Mängel aufwies oder nicht. Der Kläger verweigerte die Bezahlung der Rechnung.
Daraufhin meldete der Beklagte die offene Forderung der SCHUFA.
Das AG Halle (Saale) sah hierin einen vertraglichen Pflichtverstoß.
Die unbegründete Meldung der offenen Forderung an die SCHUFA verletze den Kläger in seinen Vermögensinteressen. Da die Rechnung bestritten worden sei, hätte der Beklagte sie niemals der SCHUFA melden dürfen.
Da der Beklagte dies gleichwohl getan habe, habe er sich schadensersatzpflichtig gemacht.