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Kategorie: Onlinerecht

VG Leipzig: Unister muss dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten Auskunft erteilen

m Verfahren 5 L 1308/12 wandte sich die Unister Holding GmbH gegen die vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten auf der Grundlage des § 38 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangte "Darstellung aller Geschäftsprozesse, welche die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Gegenstand haben".

Mit Beschluss vom 3. Dezember 2012 lehnte die 5. Kammer des Verwal-tungsgerichts Leipzig den auf einstweiligen Rechtschutz gerichteten Antrag ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens des Datenschutzbeauftragten. Ein weiteres Verfahren der Unister GmbH mit ähnlichem Sachverhalt steht kurz vor dem Abschluss.

Darüber hinaus sind noch weitere Verfahren anhängig. Hier geht es darum, dass Unister und ihre Tochterfirmen sich gegen die vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten verlangte Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten wenden. Ein hierzu anhängiges Eilverfahren soll demnächst entschieden werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die verwaltungsgerichtlichen Verfahren und die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft unabhängig voneinander geführt werden.

Quelle: Pressemitteilung des VG Leipzig v. 13.12.2012

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