Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M: Verstöße gegen Rücknahmepflichten nach dem ElektroG sind Wettbewerbsverletzungen

Verstößt ein Unternehmen (hier: IKEA) gegen die Rücknahmepflichten nach dem ElektroG, handelt es sich dabei um Wettbewerbsverletzungen <link http: www.online-und-recht.de urteile ikea-verstoesst-gegen-das-elektrog-landgericht-frankfurt_am-20170928 _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.09.2017 - Az.: 3-10 O 16/17).

Nach <link https: www.gesetze-im-internet.de elektrog_2015 __17.html _blank external-link-new-window>§ 17 ElektroG müssen gewerbliche Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräte, die eine größere Ladenfläche als 400 qm haben, bestimmte gebrauchte Elektrogeräte zur Entsorgung zurücknehmen. Diese Pflicht trifft auch den Online-Handel.

IKEA verstieß gegen diese Verpflichtungen, weil das Unternehmen sich sowohl online als auch offline weigerte, einzelne Geräte zurücknehmen.

Dies stufte die Frankfurter Richter als Wettbewerbsverletzung ein.

Diese Vorschriften des ElektroG hätten verbraucherschützenden Wirkung, da sie auf EU-Verbraucherrecht beruhten. Es liege daher ein Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch vor.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen