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Kategorie: Presserecht

VG Düsseldorf: Zeitung kann sich gegen Verfassungsschutzbericht wehren

Eine Zeitung muss es nicht hinnehmen, dass sie im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, wenn lediglich der Verdacht linksextremistischer Tendenzen gegen sie besteht, so das VG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile zeitung-muss-erwaehnung-im-verfassungsschutzbericht-nicht-dulden-22-l-573-09-verwaltungsgericht-duesseldorf-20090529.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.05.2009 - Az.: 22 L 573/09).

Der Kläger, Verleger einer Zeitung, wehrte sich gegen eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem Artikel wurde der Zeitung linksextremistische Tendenzen vorgehalten.

Der Kläger sah in dieser Art der Darstellung eine Rechtsverletzung, weil beim Leser der Eindruck erweckt werde, dass die verfassungsfeindlichen Tendenzen bereits feststünden. In Wahrheit handle es sich lediglich um einen Verdacht.

Die Düsseldorfer Richter stimmten dieser Ansicht zu und sahen das Grundrecht auf Pressefreiheit verletzt.

Die amtliche Stelle dürfe ohne weiteres in ihrem Bericht über verfassungsfeindliche Bestrebungen berichten. Dies setzte jedoch voraus, dass die Anhaltspunkte für diese Einschätzung bereits von einem gewissen Gewicht seien. 

Handle es sich - wie hier - eher um bloße Vermutungen bzw. um einen Verdacht, sei diese Form der Darstellung im Verfassungsschutzbericht nicht zulässig. Erforderlich wäre vielmehr gewesen, dass ein erläuternder Zusatz hätte aufgenommen werden müssen, um den falschen Eindruck vorzubeugen, dass es sich bei den Darstellungen um abschließende, bereits ausermittelte Fakten handle.

 

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