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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Zur Frage, wann Alt-Meldungen zu Straftaten in Online-Archiven zulässig sind

Der BGH <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile zulaessigkeit-von-alt-meldungen-in-online-archiven-bundesgerichtshof-20160216 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.02.2016 - Az.: VI ZR 367/15) hat eine weitere Grundlagen-Entscheidung zur Frage gefällt, wann Alt-Meldungen zu Straftaten in Online-Archiven zulässig sind.

Die Antwort der Karlsruher Richter lautet dabei:

"Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist."

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