Die dpa, Deutschlands führende Nachrichtenagentur, will ihre Konkurrentin verklagen. Grund für die Klage seien die immer häufigeren Verwechslungen auf Seiten der Kunden. Das Kürzel dapd sei ein „bewusst gewähltes Kunstwort“ und setze sich nicht aus den Anfangsbuchstaben einer konkreten Bezeichnung zusammen. Artikel würden immer öfter am Ende mit der Abkürzung „dpad“ gekennzeichnet.
dapd vermag die behauptete Verwechslungsgefahr nicht zu erkennen und vertritt die Auffassung, dass Medienkunden sehr wohl zu differenzieren wüssten. In den zwei Jahren seit der Einführung der Marke habe es auf Kundenseite noch keine Beschwerden wegen einer Verwechslung gegeben.
Demgegenüber wendet dpa ein, die intendierte Intensivierung ihres Geschäftsbereichs auf Kunden außerhalb der Medienbranche berge erhebliches Verwechslungspotential. Um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung vor Gericht ausreichend stützen zu können, habe sie zunächst eine umfassende Prüfung vorgenommen und ausreichend Material zusammengetragen, weshalb die Klage erst jetzt eingereicht worden sei.