Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: DSGVO-Auskunftsanspruch nicht ausgeschlossen, auch wenn Daten Anfragendem bereits bekannt sind

Ein: DSGVO-Auskunftsanspruch ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil dem Anfragenden die Informationen bekannt sind (LG Bonn, Beschl. v. 24.05.2022 - Az.: 9 O 158/21).

Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung machte die Klägerin u.a. einen DSGVO-Auskunftsanspruch geltend. Die Beklagte wandte ein, dass der Anspruch bereits erfüllt sei, da die Daten bereits bekannt seien.

Dies sei für eine Erfüllung nicht ausreichend, so das LG Bonn in einem Hinweisbeschluss:

"So ist für die Kammer nicht nachvollziehbar, dass die Beklagte (...), die die Abrechnung betreffenden personenbezogenen Daten der Klägerin (Krankenversicherungsdaten, Rechnungen, Zahlungen und Zahlungsdaten) im Sinne der DSGVO beauskunftet haben. Schreiben der Klägerin an die Beklagten und umgekehrt sind grundsätzlich ihrem gesamten Inhalt nach als personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO anzusehen.

Dass die Schreiben und Rechnungen der Klägerin bereits bekannt sind, schließt für sich genommen den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nicht aus. Sofern die Beklagten die erteilte Auskunft beschränkt auf die Behandlungsunterlagen als vollständig bezeichnen, sind, wie klägerseits zu Recht beanstandet, die Abrechnungsdaten nicht erfasst, gleichwohl jedoch zu beauskunften. Vor dem Hintergrund dieses Fehlverständnisses kommt es nicht darauf an, dass die Beklagte (...) die Auskunft als vollständig bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19 -)."

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2026
Wenn keine konkreten Vorfälle vorliegen, ist es unverhältnismäßig und rechtswidrig, einen Schüler allein wegen des Tragens einer Smart-Brille von der…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt durfte einen X-Beitrag mit der Losung "Alles für Deutschland" beanstanden, nicht aber dessen Sperrung…
ganzen Text lesen
02. Oktober 2026
Eine Datenschutzbehörde darf ein Beschwerdeverfahren zurückstellen, bis eine europaweit abgestimmte Klärung vorliegt. Sie ist nicht zu regelmäßigen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen