Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: E-Mail an begrenzten Empfängerkreis darf nicht jedem zugänglich gemacht werden

Eine E-Mail, die gezielt an einen begrenzten Empfängerkreis gerichtet ist, darf nicht veröffentlicht werden, so das LG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile veroeffentlichung-einer-privaten-mail-persoenlichkeitsrechtsverletzung-17-o-341-09-landgericht-stuttgart-20100506.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.05.2010 - Az.: 17 O 341/09).

Der Kläger schrieb an eine private Mailing-Liste, die nur einen begrenzten Empfängerkreis hatte, eine Nachricht. Der Beklagte veröffentlichte diese Mail teilweise auf seiner Webseite und äußerte sich zudem noch polemisch über den Inhalt.

Die Stuttgarter Richter verboten die Veröffentlichung der E-Mail.

Der Kläger werde in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn Mails, die sich gezielt nur an einen privaten, begrenzten Empfängerkreis richteten, ohne Genehmigung für die Allgemeinheit veröffentlicht würden.

Darüber hinaus liege auch in der Art und Weise der Publikation eine Rechtsverletzung. Der Beklagte vermenge seine beleidigenden Äußerungen mit den Inhalten der klägerischen E-Mail, so dass der Leser einen falschen und irreführenden Eindruck vom tatsächlichen Gehalt der klägerischen Nachricht bekomme.

Die Frage, ob fremde E-Mails ungefragt veröffentlicht werden dürfen, ist erst im April diesen Jahres höchstrichterlich vom BVerfG <link record:tt_news:5189>(Beschl. v. 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08) entschieden worden: Danach verletzten Zitate aus E-Mails nicht per se das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zitierten, sondern es bedarf vielmehr der Bewertung der konkreten Umstände des Einzelfalls.

Siehe dazu auch das LG Köln, das bislang in zwei Fällen (<link http: www.foren-und-recht.de urteile landgericht-koeln-20080528.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 28.05.2008 - Az.: 28 0 157/08; <link http: webhosting-und-recht.de urteile landgericht-koeln-20060906.html _blank>Urt. v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06) eine Veröffentlichung als rechtswidrig eingestuft hat.

Siehe zu diesem Problem auch unseren Law-Podcasting <link http: www.law-podcasting.de duerfen-fremde-e-mails-im-internet-veroeffentlicht-werden _blank>"Dürfen fremde E-Mails im Internet veröffentlicht werden?".


Rechts-News durch­suchen

13. Januar 2025
Die verpflichtende Angabe der Anrede beim Kauf eines Bahntickets verstößt gegen die DSGVO, da sie für den Vertrag nicht unerlässlich und…
ganzen Text lesen
09. Januar 2025
Die EU-Kommission muss einem Nutzer 400 EUR DSGVO-Schadenersatz zahlen, da sie durch die Nutzung von "Sign in with Facebook" eine rechtswidrige…
ganzen Text lesen
07. Januar 2025
Und noch einmal: Kein DSGVO-Schadensersatz für Facebook-Scraping, da Kläger keinen Kontrollverlust nachweisen konnte.
ganzen Text lesen
06. Januar 2025
Eine Entschuldigung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen immateriellen Schaden, der durch einen DSGVO-Verstoß entstanden ist, vollständig…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen