Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Stuttgart: Einlösen von Rabattgutschein für preisgebundene Bücher nicht zwingend unzulässig

Bietet ein Unternehmen beim Kauf von nicht preisgebundenen Büchern einen Rabatt an, der dann beim späteren Erwerb von preislich gebundenen Werken eingesetzt werden kann, liegt hierin kein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verletzung-der-buchpreis-bindung-bei-preisnachlass-coupon-2-u-31-10-oberlandesgericht-stuttgart-20101111.html _blank external-link-new-window>(OLG Stuttgart, Urt. v. 11.11.2010 - Az.: 2 U 31/10).

Die Beklagte mahnte die Klägerin außergerichtlich wegen eines Gesetzesverstoßes ab. Die Klägerin bot beim Kauf von preislich freien Büchern einen Preisnachlass-Coupon an. Die Kunden konnten diesen dann später auch beim Erwerb von preisgebundenen Ausgaben einsetzen. Die Beklagte meinte, hierin liege eine Verletzung des Buchpreisbindungsgesetzes vor. 

Die abgemahnte Klägerin war anderer Ansicht und ging deswegen vor Gericht.

Die Stuttgarter Richter verneinten einen Rechtsverstoß.

Der Erst- und Zweiterwerb der Bücher seien strikt voneinander zu trennen. Die Preisreduzierung erhalte der Kunde beim Kauf des ersten, freien Buches. Beim späteren Einkauf des preisgebundenen Bandes werde dieser Gutschein nur eingesetzt. Der Preis werde jedoch dadurch nicht reduziert, so dass auch nicht die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes berührt seien.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Eine Pfarrei muss 500 EUR Schadensersatz zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Kinder-Illustrationen ohne Erlaubnis nutzte.
ganzen Text lesen
30. September 2025
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt den KI-Anbieter OpenAI, weil dessen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte originalgetreu…
ganzen Text lesen
01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen