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Kategorie: Onlinerecht

AG Geldern: Einräumung von Foren-Admin-Recht = keine Gesellschaftsgründung

Wer einem anderen in einem Internet-Forum Administratoren-Rechte einräumt, will damit nicht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen <link http: www.online-und-recht.de urteile einraeumung-von-administratorenrechten-in-einem-internet-forum-begruendet-keine-gbr-gruendung-amtsgericht-geldern-20160902 _blank external-link-new-window>(AG Geldern, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: 17 C 107/16).

Der Beklagte unterhielt eine Webseite und ein Internet-Forum. Die Klägerin zahlte die Hälfte der Kosten für die Erstellung der Webseite. Die laufenden Kosten für den Betrieb der Webseite und des Forums hingegen beglich der Beklagte alleine.

Über längere Zeit räumte der Beklagte der Klägerin Admin-Rechte zum Forum ein. Dann kann es zum Zerwürfnis zwischen den Parteien, so dass der Beklagte die Administratoren-Befugnisse wieder entzog.

Hiergegen wehrte sich die Klägerin, weil sie der Ansicht war, dass stillschweigend eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet worden. Aufgrund dieses GbR-Vertrages stünden ihr auch die entsprechenden Zugangsrechte zu.

Das Gericht wies die Klage ab.

Wer einem anderen in einem Internet-Forum Administratoren-Rechte einräume, wolle damit nicht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Vielmehr bedürfte es weiterer Indizen und Umstände, um einen solchen Gesellschaftsschluss anzunehmen. Diese Fakten fehlten hier, so dass von keinem Vertrag zwischen den Parteien auszugehen sei.

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