Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin: Einstweilige Verfügung in Sachen "Berlin Tattoo" erlassen

Das Landgericht Berlin hat heute nach mündlicher Verhandlung per einstweiliger Verfügung die Werbung für das Militärmusikfest "Berlin Tattoo" im November 2011 mit dem Zusatz "Original" untersagt. Ferner ist den Veranstaltern verboten worden, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, das Fest werde in seiner bekannten Form nicht mehr vom Deutschen Bundeswehrverband durchgeführt.

Diese Behauptung, so das Landgericht in der Urteilsbegründung, sei "schlicht unwahr". Der Begriff "Berlin Tattoo" sei weder wettbewerbsrechtlich noch markenrechtlich geschützt. Mit dem Zusatz "Original" werde jedoch in unzutreffender Weise die Fortführung einer Veranstaltungstradition behauptet.

Landgericht Berlin, Urteil vom 21. April 2010 - 91 O 32/11 -

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 21.04.2011

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen