In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BGH (Beschl. v. 08.02.2022 - Az.: 6 StR 639/21) kurz zu der Frage geäußert, ob die in den sogenannten "EncroChat-Verfahren gewonnenen Beweise gerichtlich verwertbar sind.
Französischen Behörde hatten die über EncroChat geführte Kommunikation entschlüsselt. Dies führte bislang zu hunderten Strafverfahren und zahlreichen Verurteilungen in Deutschland.
Problematisch war und ist dabei, ob die so gewonnenen Informationen vor deutschen Gerichten überhaupt verwertet werden dürfen, da die näheren Umstände der Kommunikationsüberwachung in Frankreich nicht näher bekannt sind.
Diese Frage hat der BGH nun klar bejaht:
"Der Senat sieht im Ergebnis die aus der Überwachung der Kommunikation über den KryptoMessengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung als im Strafverfahren verwertbar an (vgl. etwa KG, NStZ-RR 2021, 353 mwN). "
Eine nähere Begründung fehlt in der Entscheidung, da der BGH die Anmerkung zu EncroChat lediglich am Rande anmerkte. Es gibt aber noch mehrere laufende Verfahren vor dem BGH, sodass in absehbarer Zeit mit einer ausführlicheren Begründung gerechnet werden kann.