Ein durch die Axel Springer AG versandtes Schreiben an Kunden, in dem die Unterstellung enthalten ist, dass der Adressat einer telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt hat, ist wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile inhaltliche-falsche-bestaetigungsschreiben-von-axel-springer-an-kunden-unzumutbare-belaestigung-96-o-17-11-landgericht-berlin-20110216.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Beschl. v. 16.02.2011 - Az.: 96 O 17/11).
Bei der Klägerin handelte es sich um die Verbraucherzentrale Berlin. Diese ging gegen die Axel Springer AG vor, welche ihren Kunden Schreiben versandte, in denen der Verlag sich
"für Ihre telefonische Zustimmung zu unserem Angebot, Sie in Zukunft weiterhin per Telefon, E-Mail oder SMS über Medienangebote der Axel Springer AG und der Ullstein GmbH zu informieren"
bedankte.
Die Berliner Richter erließen auf Antrag der Verbraucherzentrale eine entsprechende einstweilige Verfügung.
Die Schreiben seien eine unzumutbare Belästigung. Der Angeschriebene sei durch die Zusendung gezwungen, Kontakt mit dem Verlag aufzunehmen und den Inhalt richtig zustellen.
Es sei von einem Wettbewerbverstoß auszugehen, da die Empfänger eine ausdrückliche Einwilligung nicht erteilt hätten. Insofern sei die Erschleichung einer derartigen Zustimmung in telefonische Werbemaßnahmen rechtswidrig.