Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat entschieden <link http: www.online-und-recht.de urteile deejay-plus-als-marke-fuer-musik-cds-und-dvds-nicht-eintragbar-30-2008-071-916-s-130-09-dpma--20100218.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 18.02.2010 - Az.: 30 2008 071 916 - S 130/09), dass der Begriff "DEEJAY PLUS" nicht als Marke für den Bereich Musik, CDs und DVDs schutzfähig ist.
Im Rahmen eines markenrechtlichen Löschungsverfahrens ging es um die Frage, wieweit dem Wort "DEEJAY PLUS" hinreichende Unterscheidungskraft für die Bereiche Musik, CDs und DVDs zukommt.
Die Behörde sah darin eine Kurzform von Discjockey. Es sei ein Allgemeinbegriff, der nicht markenrechtlich absicherbar sei.
Es handle sich um den zum allgemeinen Gebrauch gehörenden Begriff Diskjockey, der Musik komponiere und auflege. Diese Bedeutung trete unmissverständlich hervor, so dass die Sachfunktion im Vordergrund stehe. Eine derartige Bezeichnung sei den Mitbewerbern als beschreibender Angabe zur freien Verwendung offen zu halten.