Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

VG Düsseldorf: Fernseh-Beitrag über Spinatproduktion von Iglo keine Schleichwerbung

Es liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung vor, wenn in einem Fernseh-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat!" das Unternehmen Iglo erwähnt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn das Logo des Unternehmens nicht zu Werbezwecken eingeblendet wird, sondern dokumentierenden Charakter hat, so das VG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-schleichwerbung-in-tv-beitrag-typisch-deutsch-essen-aus-der-heimat-27-k-4657-08-verwaltungsgericht-duesseldorf-20100428.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.04.2010 - Az.: 27 K 4657/08).

Die Klägerin strahlte einen TV-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat!" aus. Es handelte sich um einen Bericht zum Thema Lebensmittel und Lebensmittelproduktion. Ein Teil des Beitrags befasste sich mit der Produktion von Tiefkühlspinat. Zusehen war ein großes Spinat-Anbau-Gebiet der Firma Iglo. Das Logo wurde einige Male eingeblendet. 

Die Düsseldorfer Richter sahen darin keinen Fall der Schleichwerbung.

Iglo habe im vorliegenden Fall keinerlei Vergütung für die Erwähnung gezahlt. Auch sei der Bericht neutral und ausgewogen gewesen. Zu keinem Zeitpunkt sei der Zuschauer davon ausgegangen, dass das Logo zu Werbezwecken eingeblendet werde, da weitestgehend Produktionsabläufe gezeigt würden. Kaufempfehlungen, die explizit für eine Schleichwerbung sprächen, fänden sich nicht.

Rechts-News durch­suchen

23. September 2025
Ein Strafverteidiger und sein Mandant haften für öffentliche Aussagen außerhalb der Hauptverhandlung zivilrechtlich, wenn sie Persönlichkeitsrechte…
ganzen Text lesen
22. August 2025
Der Name eines Strafverteidigers muss im Ermittlungsverfahren gegenüber der Presse nicht offengelegt werden, um Mandatsgeheimnis und…
ganzen Text lesen
15. August 2025
Ein Journalist darf Auskunft über die Finanzen des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel verlangen, da ein öffentliches Interesse besteht.
ganzen Text lesen
24. Juli 2025
Die Presse durfte im Wirecard-Skandal das unverpixelte Foto eines Managers zeigen, da ein überragendes öffentliches Interesse bestand.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen