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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Festhalten an TK-Portierungsauftrag entgegen Kundenwille ist Wettbewerbsverstoß

Hält ein Telekommunikations-Unternehmen trotz ausdrücklichem Kundenwunsch an dem ursprünglichen Portierungsauftrag fest, handelt es sich um eine wettbewerbswidrige Handlung <link http: www.online-und-recht.de urteile festhalten-an-portierungsauftrag-ist-wettbewerbsverletzung-bundesgerichtshof-20171011 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 11.10.2017 - Az.: I ZR 210/16).

Das verklagte Telekommunikations-Unternehmen leitete Portierungs-Aufträge wechselwilliger Kunden auch dann den ehemaligen Anbieter weiter, wenn die Kunden inzwischen vom Wechsel Abstand genommen hatten. Dadurch stand beim ehemaligen Unternehmen der unzutreffende Eindruck, der Kunde wolle weiterhin den Dienstleister wechseln.

Der BGH hat dies als klaren Verstoß eingeordnet:

"Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen handelt (...)  UWG unlauter, wenn er zu seinen Gunsten von Kunden eines Wettbewerbers erteilte, vor Ausführung widerrufene Portierungsaufträge in Kenntnis des Widerrufs erneut systematisch und planmäßig dem Wettbewerber zuleitet, so dass der unzutreffende Eindruck entsteht, die Kunden hätten sich zum wiederholten Male zu seinen Gunsten entschieden."

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