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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hannover: Finanzdienstleister "AWD" führt Verbraucher mit unwahrer Behauptung "unabhängig" in die Irre

Der bekannte Finanzdienstleister "AWD" darf sich nicht mehr als "unabhängig" bezeichnen, so die Meinung des LG Hannover <link http: www.online-und-recht.de urteile finanzdienstleister-awd-darf-nicht-mit-slogan-unabhaengig-werben-18-o-193-08-landgericht-hannover-20090630.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.06.2009 - Az.: 18 O 193/08).

Das einer breiten Öffentlichkeit bekannte Unternehmen warb mit dem Slogan:

"AWD ist Europas größter unabhängiger Finanzdienstleister"

Dies sei rechtswidrig, weil die Aussage falsch sei, so die Richter aus Hannover.

Eine Firma, die sich nahezu vollständig im Eigentum eines anderen Unternehmens befinde, sei in vielfältiger Weise dessen Möglichkeiten zur Einflussnahme ausgesetzt und daher nicht unabhängig. Knapp 97% der Aktien würden von einem einzelnen Versicherungsunternehmen gehalten werden, insofern sei die Behauptung "unabhängig" irreführend.

Aus Sicht des Kunden bestehe die Gefahr, dass eine objektive Beratung nicht mehr stattfinden könne, da möglicherweise nicht mehr das am besten geeignete Produkt empfohlen werde, welches von einem konkurrierenden Unternehmen stamme, sondern gerade eines aus der Produktpalette des eigenen Versicherungsunternehmens. Dabei sei es für den Kunden insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistung von immenser Wichtigkeit, dass er auf eine sachliche Beratung vertrauen könne, die eben nicht sachwidrigen Einflüssen ausgesetzt sei.

 

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