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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Dresden: Firmen- und Domainzusatz "International" rechtswidrig bei bloß deutschem Geschäftssitz

Ein ausschließlich in Deutschland tätiges Unternehmen darf nicht die Geschäfts- und Domainbezeichnung "International" verwenden, weil andernfalls eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt <link http: www.online-und-recht.de urteile geschaeftsbezeichnung-international-unzulaessig-bei-nur-deutscher-firma-14-u-46-10-oberlandesgericht-dresden-20100504.html _blank external-link-new-window>(OLG Dresden, Urt. v. 04.05.2010 - Az.: 14 U 46/10).

Die Beklagte führte in ihrem Geschäftsnamen und ihrer Domain den Firmenzusatz "International". Die Klägerin beanstandete dies, weil die Beklagte ihren Firmensitz nur in Deutschland habe und auch nur hier tätig sei. Daher handle es sich um eine Irreführung der Öffentlichkeit.

Die Dresdner Richter bejahten einen Rechtsverstoß.

Durch die Verwendung des Begriffes werde der fehlerhafte Eindruck erweckt, dass die Firma international tätig sei. Der Kunde denke, die Beklagte führe ihre Geschäfte auch im Ausland.

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