Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Dresden: Firmen- und Domainzusatz "International" rechtswidrig bei bloß deutschem Geschäftssitz

Ein ausschließlich in Deutschland tätiges Unternehmen darf nicht die Geschäfts- und Domainbezeichnung "International" verwenden, weil andernfalls eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt <link http: www.online-und-recht.de urteile geschaeftsbezeichnung-international-unzulaessig-bei-nur-deutscher-firma-14-u-46-10-oberlandesgericht-dresden-20100504.html _blank external-link-new-window>(OLG Dresden, Urt. v. 04.05.2010 - Az.: 14 U 46/10).

Die Beklagte führte in ihrem Geschäftsnamen und ihrer Domain den Firmenzusatz "International". Die Klägerin beanstandete dies, weil die Beklagte ihren Firmensitz nur in Deutschland habe und auch nur hier tätig sei. Daher handle es sich um eine Irreführung der Öffentlichkeit.

Die Dresdner Richter bejahten einen Rechtsverstoß.

Durch die Verwendung des Begriffes werde der fehlerhafte Eindruck erweckt, dass die Firma international tätig sei. Der Kunde denke, die Beklagte führe ihre Geschäfte auch im Ausland.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
02. Oktober 2026
Ein Cannabis-Club scheitert mit seiner Klage auf eine Baugenehmigung im Industriegebiet, weil ihm die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
ganzen Text lesen
30. September 2026
Der EuGH verwirft die dreijährige Fortwirkung unwirksamer Preisklauseln im Fernwärmebereich als unionsrechtswidrig.
ganzen Text lesen
16. September 2026
Betreiber von digitalen Werbescreens auf städtischen Flächen müssen trotz vertraglich vereinbarter Pacht zusätzlich Sondernutzungsgebühren entrichten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen