Die Formulierung im Rahmen einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung "Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind" ist wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile fernabsatzrechtliche-widerrufsbelehrung-nur-gegenueber-verbrauchern-unzulaessig-14-o-22-10-landgericht-kiel-20100709.html _blank external-link-new-window>(LG Kiel, Urt. v. 09.07.2010 - Az.: 14 O 22/10).
Der verklagte Mobilfunkanbieter verwendete im Rahmen seiner gesetzlichen Widerrufsbelehrung nachfolgende Einleitung:
"Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind."
In dieser Formulierung liege eine Irreführung des Verbrauchers über die ihm zustehenden Rechte, so das LG Kiel. Die Erläuterung erwecke nämlich den Eindruck, der Verbraucher müsse zunächst selbst überprüfen, ob er Verbraucher im Sinne der genannten Norm sei. Dies sei aber gerade nicht der Fall.