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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Forum-Betreiber haftet nur bei positiver Kenntnis der Rechtsverstöße

Das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile forum-betreiber-haftet-als-stoerer-nur-bei.positiver-kenntnis-der-rechtsverletzungen-oberlandesgericht-frankfurt_am-20171221 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.12.2017 - Az.: 16 U 72/17) hat noch einmal bestätigt, dass der Betreiber eines Forums nur dann haftet, wenn er positive Kenntnis von den Rechtsverletzungen seiner User hat. Dies setzt voraus, dass der Geschädigte ausreichend detailliert und substantiiert die konkreten Umstände schildert.

Die Klägerin ging gegen entsprechende Äußerungen von Dritten vor, die in dem Forum des Beklagten enthalten waren. Außergerichtlich hatte sie die einzelnen Postings lediglich relativ pauschal und allgemein als Schmähkritik beanstandet und die Löschung verlangt.

Die Frankfurter Richter wiesen die Klage ab. Denn es fehle dem außergerichtlichen Schreiben an einer so konkret gefassten Darstellung, dass auf dieser Grundlage der Rechtsverstoß unschwer bejaht hätte werden können.

In den Beanstandungen werde lediglich ausgedrückt, dass die Klägerin die Aussagen als ehrenrührig und schmähend ansehe. Hingegen werde die Unwahrheit der Äußerungen ausdrücklich nicht behauptet.

Derartige Ausführungen genügten nicht, um eigene Prüfungspflichten des Portal-Betreiber zu begründen. Daher hafte er nicht als Störer.

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