Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Fremdsprachenkurs darf mit "Der beste Fremdsprachenkurs aller Zeiten" beworben werden

Die Werbeaussage "Der beste Powerkurs aller Zeiten" für einen Fremdsprachenkurs ist keine irreführende Alleinstellungsbehauptung, weil der Verbraucher dies nur als reklamehafte Übertreibung empfindet <link http: www.online-und-recht.de urteile der-beste-powerkurs-aller-zeiten-keine-irrefuehrende-werbung-5-w-175-10-kammergericht-berlin-20100803.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 03.08.2010 - Az.: 5 W 175/10).

Die Beklagte, die Fremdsprachenkurse anbot, warb für ihre Dienstleistung mit der Aussage:

"Der beste Powerkurs aller Zeiten."

Die Klägerin war der Ansicht, hierbei handle es sich um eine rechtswidrige Alleinstellungsbehauptung.

Die Berliner RIchter teilten diese Ansicht nicht.

Ihrer Ansicht nach habe die Beklagte lediglich reklamehaft übertrieben. Dem durchschnittlichen Verbraucher sei klar, dass es sich lediglich um eine hervorgehobene Anpreisung der Produktreihe "Powerkurse" handle.

Ein potentieller Kunde werde nicht automatisch annehmen, dass die Angebote der Mitbewerber schlechter seien.   

Rechts-News durch­suchen

12. November 2025
Trotz unwirksamen Coaching-Vertrags wegen fehlender FernUSG-Zulassung erhält die Teilnehmerin kein Geld zurück, da sie die Leistung vollständig…
ganzen Text lesen
11. November 2025
Instagram-Storys mit Vorher-Nachher-Bildern zu Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund dürfen nicht zur Werbung genutzt werden.
ganzen Text lesen
06. November 2025
Der BGH hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die sich auf die Konsequenzen beziehen, wenn bei einem Online-Vertrag das…
ganzen Text lesen
05. November 2025
"Likör ohne Ei" darf als vegane Alternative zu Eierlikör beworben werden, solange keine irreführenden Bezeichnungen wie "veganer Eierlikör" verwendet…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen