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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Für Bereich Handwerkzeuge "corporateworkshop" als Marke eintragbar

Der Begriff "corporateworkshop" ist als Marke für die Bereiche Handwerkzeuge und Maschinen eintragbar, da die erforderliche Unterscheidungskraft vorliegt, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile corporateworkshop-als-marke-fuer-bereich-beratung-nicht-eintragungsfaehig-24-w-pat-81-08-bundespatentgericht--20090804.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.08.2009 - Az.: 24 W (pat) 81/08).

Der durchschnittliche Verbraucher werde das englische Wort mit Unternehmensseminar übersetzen und damit insgesamt Trainingsprogramme oder Fortbildungen kennzeichnen. Unter Bezugnahme auf die beanspruchten Waren liege somit kein beschreibender Hinweis vor. Das Wort könne daher als Marke eingetragen werden.

Anders hingegen sei es bei den Bereichen Beratung, Führung und Organisation eines Unternehmens. Hier werde der Begriff eher beschreibend zu verstehen, so dass hier keine Markeneintragung möglich sei.

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