Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Für Bereich Unterhaltung und Veranstaltungen ist "The Kids want Techno" nicht markenfähig

Der Satz "The Kids want Techno" ist für den Bereich Unterhaltung und kulturelle Veranstaltungen nicht als Marke schutzfähig <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-wortfolge-the-kids-want-techno-27-w-pat-38-10-bundespatentgericht--20100923.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 23.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 38/10).

Es handle sich um eine inzwischen im alltäglichen Sprachgebrauch etablierte Aussage, die der durchschnittliche Verbraucher mit "Die Kinder wollen Techno" übersetzen würde.

Der Slogan werde daher als allgemeiner Hinweis verstanden, dass es sich bei den in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen um solche handle, die einen Sachhinweis auf Techno beinhalteten. Dabei könne die Musik, das Tanzen oder die gesamte Veranstaltung Gegenstand von Techno sein.

Rechts-News durch­suchen

16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen