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Kategorie: Onlinerecht

AG Kerpen: Gefälschte eBay-Daten führen zur Unwirksamkeit des Auktions-Vertrages

Meldet sich ein User bei eBay mit gefälschten Daten an, so hat er keinen Anspruch auf Erfüllung eines über die Online-Plattform geschlossenen Vertrages (AG Kerpen, Urt. v. 27.06.2014 - Az.: 104 C 106/14).

Der Kläger meldete sich bewusst bei eBay mit gefälschten Daten (u.a. falscher Name, falsche Adresse) an. Er schloss dabei einen Kaufvertrag ab und begehrte nun von dem Beklagten die Erfüllung des Vertrages.

Das AG Kerpen wies die Klage ab. Der Kläger habe mit seiner Fake-Anmeldung gegen die eBay-Regelungen verstoßen, so dass es zu keinem wirksamen Vertragsschluss gekommen sei. Das Angebot des Beklagten habe sich nur an solche Personen gerichtet, die sich an die Regelungen von eBay halten und wahrheitsgemäß ihre Personendaten angeben würden.

Es sei offensichtlich, dass der Kläger die Daten gefälscht habe, um sich im Zweifelsfall hinter diesen Angaben verstecken zu können und sich so vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen.

Auch die Tatsache, dass das Konto des Klägers 100% positive Bewertungen (177 Stück) aufweise, ändere daran nichts, so das Gericht. Denn ein "zuverlässiger eBayer täusche keine Kontaktdaten vor".

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