Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Gießen: Gewerbsmäßiger Betrug bei Weiterverkauf von nicht lizenzierter Software

Wer wiederholt online nicht lizenzierte Software gegen Entgelt veräußert, macht sich wegen gewerbsmäßigen Betruges strafbar (AG Gießen, Urt. v. 19.04.2016 - Az.: 506 Ds 701 Js 23382/14).

Der Angeklagte hatte in fünf Fehlern online Microsoft-Software und den dazugehörigen Lizenzschlüssel verkauft, ohne dazu berechtigt zu sein. Es handelte sich dabei um DreamSpark-Lizenzen, die speziell für Schulungseinrichtungen und ihre Teilnehmer (z.B. Studenten, Schüler usw.) ausgegeben wurden. Ein Weiterverkauf untersagten die Bestimmungen ausdrücklich.

Gleichwohl veräußerte der Angeklagte im Internet die Lizenzschlüssel.

Das Gericht nahm einen gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßig unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke an. Insgesamt sah es eine Strafe von 1 Jahr und 6 Monaten für tat- und schuldangemessen an. Die Robenträger setzten die Strafe zur Bewährung aus.

Rechts-News durch­suchen

20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen