Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Gießen: Gewerbsmäßiger Betrug bei Weiterverkauf von nicht lizenzierter Software

Wer wiederholt online nicht lizenzierte Software gegen Entgelt veräußert, macht sich wegen gewerbsmäßigen Betruges strafbar (AG Gießen, Urt. v. 19.04.2016 - Az.: 506 Ds 701 Js 23382/14).

Der Angeklagte hatte in fünf Fehlern online Microsoft-Software und den dazugehörigen Lizenzschlüssel verkauft, ohne dazu berechtigt zu sein. Es handelte sich dabei um DreamSpark-Lizenzen, die speziell für Schulungseinrichtungen und ihre Teilnehmer (z.B. Studenten, Schüler usw.) ausgegeben wurden. Ein Weiterverkauf untersagten die Bestimmungen ausdrücklich.

Gleichwohl veräußerte der Angeklagte im Internet die Lizenzschlüssel.

Das Gericht nahm einen gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßig unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke an. Insgesamt sah es eine Strafe von 1 Jahr und 6 Monaten für tat- und schuldangemessen an. Die Robenträger setzten die Strafe zur Bewährung aus.

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen