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Kategorie: Onlinerecht

Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com wegen Bestpreisklausel ab

Das Bundeskartellamt (BKartA) teilt ein in einer <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>Pressemitteilung mit, dass es auch gegen den Anbieter Booking.com wegen der bekannten kartellrechtlichen Problematik der Bestpreisklausel vorgeht und eine Abmahnung ausgesprochen hat.

In der Vergangenheit war das BKartA auch bereits gegen andere Anbieter vorgegangen, u.a. gegen des Hotelbuchungsportal HRS. Das OLG Düsseldorf <link http: www.dr-bahr.com news hrs-hotelbuchungsportal-bestpreisklauseln-kartellrechtswidrig-und-somit-unwirksam.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.01.2015 - Az.: VI - Kart. 1/14 (V)) hat die entsprechende Bestpreisklausel bei HRS als Verstoß gegen das Kartellrecht eingestuft. Die Hotelunternehmen seien aufgrund der Bestpreisklauseln gehindert, ihre Hotelzimmerpreise und sonstigen Konditionen gegenüber den verschiedenen Portalen sowie im Eigenvertrieb unterschiedlich festzulegen.

Durch die Bestpreisklauseln seien sie verpflichtet, HRS immer mindestens die gleich günstigen Zimmerpreise und Preisbedingungen einzuräumen. Auch dürfe HRS aufgrund der Klauseln in Bezug auf die Verfügbarkeit sowie die Buchungs- und Stornierungskonditionen nicht schlechter gestellt werden, als andere Vertriebskanäle. Die Vereinbarung einer Bestpreisklausel nehme ferner anderen Hotelportalen den wirtschaftlichen Anreiz, den HRS-Hotelunternehmen niedrigere Vermittlungsprovisionen anzubieten, um im Gegenzug die Möglichkeit zu erhalten, die Hotelzimmer über ihr Portal zu günstigeren Preisen und Konditionen als HRS anbieten zu können.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist inzwischen rechtskräftig. 

Nun nimmt sich das BKartA den Anbieter Booking.com wegen der identischen Problematik vor. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

"Das OLG Düsseldorf hat mit der Bestätigung unseres Beschlusses gegen HRS eine grundsätzliche Frage für Wettbewerbsbeschränkungen im Internet entschieden.

Die übrigen großen Hotelportale Booking.com und Expedia sind bislang dennoch nicht bereit, die Bestpreisklauseln aus ihren Verträgen zu streichen. Daher beabsichtigt das Bundeskartellamt, jetzt zunächst Booking.com als mittlerweile mit Abstand größtem Hotelportal in Deutschland die weitere Anwendung der Bestpreisklauseln zu untersagen.

Dies dient auch der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zu HRS, die bereits seit einem Jahr ihre Bestpreisklauseln aus den Verträgen mit Hotels beseitigt hat. Das laufende Verfahren gegen Expedia wird fortgesetzt."

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